Auftragsbedingungen
1. Die NAGEL AUKTIONEN GmbH & Co.KG (im folgenden “Versteigerer”) versteigert die umseitig aufgeführten Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittenten), der unbenannt bleibt. Der Einlieferer ist wenigstens bis zur Abrechnung gemäß Ziff. 13 an den Auftrag gebunden.

2. Der Einlieferer versichert, verfügungsberechtigter Eigentümer der eingelieferten Gegenstände bzw. ermächtigt zu sein, für diesen zu handeln. Dies bezieht sich bei eingelieferten Hausratssachen auch auf den Partner. Der Einlieferer bestätigt, dass er die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erfüllt. Versäumt es der Einlieferer, den Versteigerer darüber zu informieren, dass er keine dieser Voraussetzungen erfüllt, so übernimmt er die Kosten für nötige Korrekturen an Rechnungen und Abrechnungen.

3. Die Gegenstände sind gebraucht. Der Einlieferer steht dem Versteigerer in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel der eingelieferten Gegenstände ein. Den Versteigerungsablauf regeln die jeweils geltenden Versteigerungsbedingungen.

4. Sollten sich bereits vor der Versteigerung Mängel zeigen oder Zweifel an der Mangelfreiheit ergeben, ist der Versteigerer berechtigt, den betreffenden Gegenstand für die Versteigerung entfallen zu lassen oder die Versteigerung bis zu einem weiteren Auktionstermin zurückzustellen. Hält der Versteigerer die Durchführung von Recherchen für angebracht, sind die dafür anfallenden Kosten vom Einlieferer zu tragen. Macht ein Dritter hinsichtlich des Gegenstands Eigentumsansprüche geltend, so erfolgt der Zuschlag ohne Rücksprache mit dem Einlieferer unter Vorbehalt (UV-Zuschlag). Dem Versteigerer ist es in diesem Fall vorbehalten, die Verhandlungsführung mit dem Dritten, dem Einlieferer und dem Vorbehaltskäufer zur Klärung der Eigentumsfrage zu übernehmen. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt der Einlieferer.

5. Die Gegenstände werden unlimitiert (“bestens”) bzw. zum vereinbarten Mindestpreis (Limit) versteigert. Bei Schätzpreisen bis 750,– Euro erfolgt grundsätzlich keine Limitierung. Ein Eintrag in der Spalte „Limit/Taxe“ gilt bei Objekten unter 750,– Euro lediglich als Richtwert für die Angabe des Schätzpreises. Unlimitierte Gegenstände können 50% unter dem in der Versteigerung genannten Schätzpreis zugeschlagen werden. Edelmetallobjekte dürfen unter ihrem Materialwert zugeschlagen werden. Wird ein vereinbartes Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Einlieferer hat seine Entscheidung hierzu unverzüglich und schriftlich dem Versteigerer zu übermitteln. Dem Versteigerer ist eine Kompensation der für mehrere Gegenstände festgesetzten Limite gestattet. Der Versteigerer wird ermächtigt, nach seinem Ermessen bis zum Limit für den Einlieferer mitzusteigern und diesem gegebenenfalls den Zuschlag zu erteilen. In diesem Fall entsteht ein Rückgang.

6. Die Gegenstände sind dem Versteigerer auf Kosten und Gefahr des Einlieferers anzuliefern. Die Aufbewahrung von Emballage ist nicht möglich. Gem. § 25a (7) Nr.3 UStG ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeschlossen. Bei Einlieferungen aus Drittländern ist der Einlieferer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zollabfertigung zu sorgen, sofern er nicht den Versteigerer mit der Abwicklung der Einfuhr beauftragt hat. Zölle und Abfertigungskosten gehen zu Lasten des Einlieferers. Die Einfuhrumsatzsteuer kann nach Maßgabe des geltenden Umsatzsteuerrechts erstattet werden. Dies gilt nicht, soweit Gegenstände unverkauft bleiben.

7. Der Versteigerer wird beauftragt, die Gegenstände auf Kosten des Einlieferers in Höhe des Limits, bei unlimitierten Gegenständen in Höhe des Schätzpreises, jeweils abzüglich des vereinbarten Abgeldes gegen etwaige Risiken (insbesondere Feuer, Diebstahl, Beschädigung) zu versichern. Eine weitergehende Haftung des Versicherers ist ausgeschlossen. Schäden, verursacht durch Terror sowie Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Versicherungspauschale beträgt 1% des Schätzpreises zzgl. Umsatzsteuer (USt.). Versichert ist der Zeitraum von der Einlieferung bis 2 Wochen nach der Abrechnung. Lehnt der Einlieferer eine Versicherung durch den Versteigerer ab, so ist dadurch jede gesetzliche oder vertragliche Haftung des Versteigerers ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.

8. Bleiben Gegenstände unverkauft, weil vereinbarte Limite nicht erreicht werden, kann der Versteigerer bis zu 3% des Limits (zzgl. USt.) als pauschalen Kostenersatz (Provisionsersatz = PE) verlangen, soweit dies bei Vertragsschluss besonders vereinbart wurde. Zum Ersatz angefallener Auslagen des Versteigerers bleibt der Einlieferer in jedem Fall verpflichtet.

9. Nichtverkaufte Gegenstände sind vom Einlieferer spätestens 14 Tage nach der Abrechnung gem. Ziff. 13 unaufgefordert abzuholen. Danach kann der Versteigerer die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Einlieferers bei sich oder Dritten einlagern und/oder in eine weitere Auktion übernehmen, wobei sich das Limit dann automatisch um 50% vermindert. Ab einem dritten Versuch der Versteigerung entfällt das Limit. Im Falle der Einlagerung trägt der Einlieferer auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Für die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz bis zu 6,– Euro (zzgl. USt.) bzw. der Satz des Lagerunternehmens berechnet. Der Termin für die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer abzustimmen. Jeder Transport, so auch die Verpackung, Versicherung und Rücksendung nicht verkaufter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Einlieferers; der Versteigerer ist lediglich Vermittler dieser Dienstleistungen. Rücksendungen werden nur ausgeführt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Einlieferer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.

10. Der dem Einlieferer zustehende Erlös für versteigerte Gegenstände ergibt sich durch Abzug des vereinbarten Abgeldes und aller Auslagen vom Zuschlagspreis. Bei deutschen und innergemeinschaftlichen Einlieferungen ist im Abgeld die darauf ent fallende gesetzliche Umsatzsteuer enthalten und wird nicht ausgewiesen. Katalogisierungskosten werden in pauschaler Form berechnet. Beschreibungskosten: 2,50 Euro je Katalogzeile, keine Beschreibungskosten in Collect-Katalogen. Abbildungskosten (in Euro): 1/1 Seite 180,– ; 1/2 Seite 100– ;
1/4 Seite 70,–: kleinere Abbildungen anteilig. Mehrseitige Toppräsentation hochrangiger Objekte: 380,–. Abbildungen in Collect-Katalogen : 15,–. Entsprechender Kostenersatz ist auch für nicht versteigerte Gegenstände zu leisten. Die Beschreibung und die Katalogabbildung erfolgt nach freiem Ermessen des Versteigerers. Weitere Auslagen, z.B. für individuelle Werbemaßnahmen, Transporte, Restaurierungen, Reisekosten sowie Gutachten werden entsprechend dem Nachweis berechnet. Auf sämtliche Auslagen ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist für ausländische Einlieferer nicht erstattungsfähig. Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den Verkaufserlös für alle Originalwerke der bildenden Kunst und Fotografien seit Entstehungsjahr 1900 an die Ausgleichsvereinigung KUNST. Der Einlieferer trägt von dieser Abgabe die Hälfte des jeweils zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Abgabesatzes (Abgabesatz Januar 2010: 2,0% des Zuschlagpreises).

11. Zieht der Einlieferer seinen Auftrag zurück, so hat er dem Versteigerer neben den bereits angefallenen Auslagen (zzgl. Ust.) die vereinbarte Provision sowie das entgangene Aufgeld des Versteigerers aus dem Limit zu erstatten. Das gleiche gilt, wenn die Ausführung des Auftrages wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Einlieferers, insbesondere wegen Mängeln des Gegenstandes, scheitert. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Versteigerer vorbehalten. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt als die Pauschale, steht dem Einlieferer offen.

12. Die gesetzliche Umsatzsteuer beträgt zur Zeit 19% (Stand September 2008).

13. Die Abrechnung mit dem Einlieferer entsprechend Ziff. 10 erfolgt 6 Wochen nach Abschluß der Auktion. Die Auszahlung erfolgt entsprechend der angegebenen Zahlungsart und soweit der Versteigerungserlös beim Versteigerer eingegangen ist. Erhält der Versteigerer den Versteigerungserlös nicht, so kann er ohne Rechtsnachteile noch nachträglich, d.h. nach Anzeige der Ausführung des Auftrages, dem Einlieferer den Ersteigerer benennen. Falls der Versteigerer dem Ersteigerer den Gegenstand schon ausgehändigt hat, steht er dem Einlieferer für den Erlös ein. Sofern keine bargeldlose Zahlung vereinbart ist, wird die Auszahlung auf Abruf zurückgestellt. Bei Barauszahlung ab Euro 25.000,- muss sich der Zahlungsempfänger durch Vorlage seines Personalausweises identifizieren. Der Versteigerer kann Auktionserlöse mit Verbindlichkeiten des Einlieferers verrechnen. Falls der Einlieferer die Auszahlung der Abrechnung per Verechnungsscheck wünscht, haftet der Versteigerer nicht für unbefugte Verwendung des Schecks. Kosten einer unbaren Auszahlung trägt der Zahlungsempfänger.

14. Gem. § 25a UStG unterliegen deutsche Einlieferungen oder Einlieferungen aus Ländern der Europäischen Union der Differenzbesteuerung. Eine Auszahlung der Umsatzsteuer auf den Nettoerlös ist ausgeschlossen.

15. Soweit Gegenstände in der dafür vorgesehenen Auktion nicht versteigert werden, verbleiben sie mindestens bis zum Abrechnungszeitpunkt im Nachverkauf; die Auftragsbedingungen gelten dafür sinngemäß.

16. Der Versteigerer ist berechtigt Informationen über säumige Kunden dem Verband der deutschen Kunstversteigerer bzw. deren Mitgliedern weiterzugeben.

17. Der Versteigerer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur Höhe des Limits. Für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der Erfüllungs- und Verichtungsgehilfen.

18. Dem Einlieferer wurden mit Auftragserteilung die jeweils geltenden Versteigerungsbedingungen ausgehändigt. Er erklärt sich mit deren Inhalt einverstanden, insbesondere damit, dass der Versteigerer sich den Zuschlag vorbehält, wenn ein besonderer Grund vorliegt.

19. In diesem Auftrag sind sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Einlieferer und dem Versteigerer geregelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einlieferers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Auftrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für die Genehmigung eines Vorbehaltszuschlags. Maßgeblich ist die deutsche Originalfassung der Bedingungen.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Stuttgart. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Einlieferer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind.

21. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

22. Der Einlieferer hat bei Erteilung des Versteigerungsauftrages von vorstehenden Bedingungen Kenntnis genommen und diese anerkannt.

Abkürzungen:
SK = Spartenkürzel, PE = Provisions-Ersatz, SB = Sachbearbeiter, F = Folgerechtsumlage
Uwe Jourdan
öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer

Andreas Heilig
öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer

NAGEL AUKTIONEN GmbH & Co. KG, Stuttgart
(Amtsgericht Stuttgart HRA 720033)

Persönlich haftender Gesellschafter:
Nagel Auktionen Beteiligungs-GmbH, Stuttgart
(Amtsgericht Stuttgart HRB 23440)
Geschäftsführer: Uwe Jourdan

Ust.-IdNr.: DE245724016