Auktion
844 | Schmuck, Uhren & Luxus
12. Mai 2026
Schmuck, Uhren & Luxus
Lot: 1 – 350 | 14:00 Uhr
Vorbesichtigung
9. – 11. Mai 2026
11:00 – 17:00 Uhr
Auktionsort
Auktionshaus Nagel
Neckarstraße 189 – 191
D – 70190 Stuttgart
Besichtigung
Besichtigung: 9. – 11. Mai 2026, 11 – 17 Uhr
Auktionshaus Nagel
Neckarstraße 189 – 191
D – 70190 Stuttgart
Versteigerungsbedingungen
Wichtige Zusatzinformationen
Zustandsberichte sind erst ab einem Schätzpreis von € 1.500,- verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass die mit dem Symbol „Y“ gekennzeichneten Lose unter CITES-Beschränkungen fallen, wenn sie aus der EU ausgeführt werden sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden und Freunde von Nagel Auktionen,
bei allen von NAGEL AUKTIONEN durchgeführten Versteigerungen handelt es sich um öffentlich zugängliche Auktionen, für welche die Vorschriften über den Verbrauchsgüterverkauf nicht gelten.
Es werden gebrauchte Waren versteigert, für welche die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt wird.
Die durch * gekennzeichneten Losnummern sind zu beachten. Die Fakturierung erfolgt gemäß Regelbesteuerung, wobei ein Aufgeld von 24,5 % auf den Zuschlagspreis erhoben wird. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zum Zuschlagspreis und Aufgeld zu entrichten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Erfolg.
Ihr Team von Nagel Auktionen
Ausfuhr von Kulturgut | CITES
Ausfuhr von Kulturgut
Bei Ausfuhr aus der EU sind das Europäische Kulturgüterschutzabkommen von 1993 und die UNESCO-Konvention von 1970 zu beachten.
Für Baden-Württemberg werden Ausfuhrgenehmigungen über das Badische Landesmuseum Karlsruhe beantragt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Stephan Kohls
kohls@auction.de
Fon: +49 (0) 711 – 649 69-200
Ausfuhr aus der EU
Bei Kunstwerken, die älter als 50 Jahre sind und folgende Wertgrenzen überschreiten, kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein:
Gemälde
ab € 150.000
Aquarelle, Gouachen, Pastelle
ab € 30.000
Zeichnungen und originale Druckgrafik
ab € 15.000
Skulpturen
ab € 50.000
ab € 50.000
älter als 50 Jahre, ab € 0
älter als 100 Jahre, ab € 50.000
aus Ausgrabungen oder Funden
älter als 100 Jahre, ab € 0
Ausfuhr aus Deutschland innerhalb der EU
Seit Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) können auch für Ausfuhren in andere EU-Mitgliedstaaten Genehmigungen erforderlich sein. Maßgeblich sind insbesondere folgende Grenzen:
Gemälde
älter als 75 Jahre und ab € 300.000
Aquarelle, Gouachen, Pastelle
älter als 75 Jahre und ab € 100.000
Aquarelle, Zeichnungen und originale Druckgrafik
älter als 75 Jahre und ab € 50.000
Skulpturen
älter als 75 Jahre und ab € 100.000
Antiquitäten, Möbel
älter als 100 Jahre und ab € 100.000
Bücher
älter als 100 Jahre und ab € 100.000
Handschriften, Manuskripte
älter als 75 Jahre und ab € 50.000
Archäologische Gegenstände
aus Grabungen oder Funden
älter als 100 Jahre und ab € 0








































































































