Auftragsbedingungen

1. Die NAGEL AUKTIONEN GmbH (im folgenden “Versteigerer”) versteigert auf der Grundlage der beigefügten Versteigerungsbedingungen die umseitig aufgeführten Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittenten). Der Versteigerer kann nach eigenem Ermessen Lose in eine reine Online-Auktion (sogen. Timed Auction Aufnehmen) aufnehmen. Solche Versteigerungen unterliegen käuferseitig dem gesetzlichen Widerrufsrecht.

2. Der Einlieferer versichert, verfügungsberechtigter Eigentümer der eingelieferten Gegenstände bzw. ermächtigt zu sein, für diesen zu handeln. Dies bezieht sich bei eingelieferten Haushaltsgegenständen auch auf den Partner.

Der Einlieferer bestätigt, dass er die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG erfüllt. Versäumt es der Einlieferer den Versteigerer darüber zu informieren, dass er keine der Voraussetzungen erfüllt, so übernimmt er die Kosten für nötige Korrektur an Rechnungen und Abrechnungen.

Der Einlieferer bevollmächtigt hiermit den Versteigerer als Kommissionär nach Verkauf der Ware die Anträge auf Erteilung eines nach der VO EU 338/97 notwendigen Ausfuhrdokumentes im eigenen Namen beim Bundesamt für Naturschutz zu stellen.

Der Einlieferer versichert, dass er bei sämtlichen bisherigen Aus- und Einfuhren der Gegenstände die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat und ihm keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen bei vorherigen Aus- und Einfuhren bekannt sind.

3. Die Gegenstände sind gebraucht. Der Einlieferer steht dem Versteigerer in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel der eingelieferten Gegenstände ein. Den Versteigerungsablauf regeln die jeweils geltenden Versteigerungsbedingungen.

4. Sollten sich bereits vor der Versteigerung Mängel zeigen oder Zweifel an der Mangelfreiheit ergeben, ist der Versteigerer berechtigt, den betreffenden Gegenstand für die Versteigerung entfallen zu lassen oder die Versteigerung bis zu einem weiteren Auktionstermin zurückzustellen. Hält der Versteigerer die Durchführung von Recherchen nach Rücksprache mit dem Einlieferer für angebracht, sind die dafür anfallenden Kosten vom Einlieferer zu tragen. Macht ein Dritter hinsichtlich des Gegenstands Eigentumsansprüche geltend, so kann der Zuschlag ohne Rücksprache mit dem Einlieferer unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) erfolgen. Der Versteigerer ist in diesem Fall berechtigt, die Verhandlungsführung und gegebenenfalls die Prozessführung mit dem Dritten und dem Vorbehaltskäufer zur Klärung der Eigentumsfrage zu übernehmen. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt der Einlieferer.

5. Die Gegenstände werden unlimitiert („bestens“) bzw. zum vereinbarten Mindestpreis (Limit) versteigert. Unlimitierte Gegenstände können 50% unter dem in der Versteigerung genannten Schätzpreis zugeschlagen werden. Edelmetallobjekte dürfen unter ihrem Materialwert zugeschlagen werden. Wird ein vereinbartes Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Einlieferer hat seine Entscheidung hierzu unverzüglich dem Versteigerer zu übermitteln. Der Versteigerer wird ermächtigt, nach seinem Ermessen bis zum Limit für den Einlieferer mitzusteigern und diesem gegebenenfalls den Zuschlag zu erteilen. In diesem Fall entsteht ein Rückgang.

6. Die Gegenstände sind dem Versteigerer auf Kosten und Gefahr des Einlieferers anzuliefern. Die Aufbewahrung von Emballage ist nicht möglich. Bei Einlieferungen aus Drittländern ist der Einlieferer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zollabfertigung zu sorgen, sofern er nicht den Versteigerer mit der Abwicklung der Einfuhr beauftragt hat. Zölle und Abfertigungskosten gehen zu Lasten des Einlieferers. Die Einfuhrumsatzsteuer kann nach Maßgabe des geltenden Umsatzsteuerrechts erstattet werden.

7. Der Versteigerer wird beauftragt, die Gegenstände auf Kosten des Einlieferers in Höhe des Limits, bei unlimitierten Gegenständen in Höhe des Schätzpreises, jeweils abzüglich des vereinbarten Abgeldes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Leitungswasserschäden zu versichern. Die Versicherungspauschale beträgt 1% des Schätzpreises zzgl. Umsatzsteuer (USt.). Versichert ist der Zeitraum von der Einlieferung bis 2 Wochen nach der Abrechnung. Lehnt der Einlieferer eine Versicherung durch den Versteigerer ab, so ist dadurch jede gesetzliche oder vertragliche Haftung des Versteigerers ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8. Nichtverkaufte Gegenstände sind vom Einlieferer spätestens 14 Tage nach der Abrechnung gem. Ziff. 11 unaufgefordert abzuholen. Danach kann der Versteigerer die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Einlieferers bei sich oder Dritten einlagern. Im Falle der Einlagerung trägt der Einlieferer auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Für die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz bis zu 6,– Euro (zzgl. USt.) bzw. der Satz des Lagerunternehmens berechnet. Transport, Verpackung, Versicherung und Rücksendung nicht verkaufter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Einlieferers. Rücksendungen werden nur ausgeführt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Einlieferer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.

9. Der dem Einlieferer zustehende Erlös für versteigerte Gegenstände ergibt sich durch Abzug des vereinbarten Abgeldes und aller Auslagen vom Zuschlagspreis. Bei deutschen und innergemeinschaftlichen Einlieferungen ist im Abgeld die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer enthalten und wird nicht ausgewiesen. Katalogisierungskosten werden in pauschaler Form berechnet. Beschreibungskosten: 2,50 Euro je Katalogzeile, keine Beschreibungskosten in Collect-Katalogen. Abbildungskosten (in Euro): 1/1 Seite 180,– ; 1/2 Seite 100– ; 1/4 Seite 70,–; kleinere Abbildungen anteilig. Mehrseitige Toppräsentation hochrangiger Objekte: 380,–. Abbildungen in Collect-Katalogen : 15,–. Entsprechender Kostenersatz ist auch für nicht versteigerte Gegenstände zu leisten. Die Beschreibung und die Katalogabbildung erfolgt nach Ermessen des Versteigerers. Weitere Auslagen, z.B. für individuelle Werbemaßnahmen, Transporte, Restaurierungen, Reisekosten sowie Gutachten werden entsprechend dem Nachweis berechnet. Auf sämtliche Auslagen ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist für ausländische Einlieferer nicht erstattungsfähig. Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den Verkaufserlös. Der Einlieferer trägt von dieser Abgabe die Hälfte des jeweils zum Abrechnungszeitraum geltenden Abgabesatzes.

10. War die Ausführung des Versteigerungsauftrages wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Einlieferers unmöglich, so hat dieser dem Versteigerer neben den bereits angefallenen Auslagen die vereinbarte Provision sowie das entgangene Aufgeld des Versteigerers jeweils aus dem Limit zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Versteigerer vorbehalten. Der Nachweis, dass der Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt als die Pauschale, steht dem Einlieferer offen.

11. Die Abrechnung mit dem Einlieferer entsprechend Ziff. 9 erfolgt 6 Wochen nach Abschluss der Auktion. Die Auszahlung erfolgt entsprechend der angegebenen Zahlungsart und soweit der Versteigerungserlös beim Versteigerer eingegangen ist. Erhält der Versteigerer den Versteigerungserlös nicht, so kann er ohne Rechtsnachteile noch nachträglich, d.h. nach Anzeige der Ausführung des Auftrages, dem Einlieferer den Ersteigerer benennen und den Zahlungsanspruch an den Einlieferer abtreten, der sich bereits jetzt verpflichtet diese Abtretung anzunehmen und gleichzeitig das Aufgeld zu zahlen. Sollte der Versteigerer die Zahlungsansprüche gegenüber dem Ersteigerer selbst geltend machen, so hat der Einlieferer diejenigen Gerichts- und Anwaltskosten, die er vom Ersteigerer nicht erstattet erhält, dem Versteigerer zu ersetzen.

Falls der Versteigerer dem Ersteigerer den Gegenstand schon ausgehändigt hat, steht er dem Einlieferer für den Erlös ein.

Falls der Einlieferer die Auszahlung der Abrechnung per Verrechnungsscheck wünscht, haftet der Versteigerer nicht für unbefugte Verwendung des Schecks. Kosten einer unbaren Zahlung trägt der Zahlungsempfänger.

Der Versteigerer kann Auktionserlöse mit Verbindlichkeiten des Einlieferers verrechnen.

12. Soweit Gegenstände in der dafür vorgesehenen Auktion nicht versteigert werden, verbleiben sie im vereinbarten Nachverkauf; die Auftragsbedingungen gelten dafür sinngemäß.

13. Der Versteigerer haftet dem Einlieferer unbegrenzt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers vertragswesentliche Pflichten verletzen. Darüber hinaus haftet der Versteigerer dem Einlieferer nur dann, wenn dessen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen, oder wenn die Schäden des Einlieferers an seinem Leben, Körper oder Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen.

14. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einlieferers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Auftrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für die Genehmigung eines Vorbehaltszuschlags.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist ausschließlich Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.

16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

17. Soweit die Auftragsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgebend.

Uwe Jourdan
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer

NAGEL AUKTIONEN GmbH, Stuttgart
(Amtsgericht Stuttgart HRB 777298)

Geschäftsführender Gesellschafter:
Fabio Straub
(Amtsgericht Stuttgart HRB 777298)